* Die MDT (Makler der Touristik GmbH) bearbeitet für die R+V Versicherungsgruppe den kompletten Bereich Reiseversicherung und wickelt alle Schadenfälle ab.
Bitte beachten Sie:
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Ein eventueller Gewinn im Rahmen der Verlosung stellt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Deshalb sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Gewinn Ihrem Arbeitgeber bzw. dessen gehaltsabrechnender Stelle noch im Monat der Entgegennahme (Gutschein oder Sachprämie) bzw. Inanspruchnahme (Dienstleistung) zu melden.